Schulalltag im Vergleich: Wie sich Unterricht, Lehrwerke und Leistungsbewertung in Deutschland, den USA und Kanada unterscheiden

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Ein Schuljahr im Ausland zu verbringen, führt darauf hin, dass sich die Organisation von Schulen stark unterscheiden kann. Diese Unterschiede zeigen sich bereits bei der Erstellung der Lehrpläne und ziehen sich bis hin zu den Noten in den Zeugnissen. Für Familien, Lehrkräfte und alle, die mit Unterrichtsmaterialien zu tun haben, ist es von Vorteil, die Strukturen hinter dem Klassenzimmer zu kennen. Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Unterschiede zwischen Deutschland, den USA und Kanada anhand von überprüfbaren Kriterien.

Wer den Unterricht steuert

In Deutschland sind nach dem Grundgesetz die Länder für das Schulwesen zuständig. Diese Kulturhoheit gilt als Kernstück ihrer Eigenstaatlichkeit. Ähnlich dezentral sind die USA aufgebaut. Das Bildungsministerium des Bundes darf nach eigener Darstellung keine Kontrolle über Lehrpläne und Unterricht ausüben, und laut Conference Board stammen nur rund 8 Prozent der Mittel für die Schulbildung von Klasse K bis 12 vom Bund.

Wer ein Auslandsjahr über Anbieter wie Kulturwerke Deutschland plant, sollte daher bedenken, dass es die amerikanische Schule als Einheit nicht gibt. Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesstaat und Schulbezirk.

In Kanada fällt Bildung nach dem Constitution Act von 1867 in die ausschließliche Zuständigkeit der Provinzen. Seit 1967 stimmen sich die Bildungsminister im Council of Ministers of Education ab. Alle 13 Provinzen und Territorien sind Mitglied.

Schulbücher: Zulassung und Auswahl

In Deutschland bedürfen Schulbücher mehrheitlich der Zulassung durch das zuständige Kultusministerium. Dem geht in der Regel ein förmliches Begutachtungsverfahren voraus. Bayern nennt in einer Antwort an den Landtag konkrete Kriterien. Lernmittel müssen den gesicherten Stand von Fachwissenschaft und Fachdidaktik berücksichtigen und dürfen keine sachlichen Fehler enthalten. Maßgeblich ist der geltende Lehrplan.

In den USA gibt es kein einheitliches Verfahren. Einer Übersicht des Education Commission of the States zufolge führen etwa 20 Bundesstaaten ein landesweites Adoptionsverfahren durch, in den übrigen wählen lokale Stellen aus. North Carolina zeigt, wie das aussehen kann. Eine Kommission begutachtet die Einreichungen, das State Board genehmigt eine Liste, danach prüfen lokale Auswahlausschüsse erneut.

Noten und Punktesysteme

Deutsche Schulen bewerten auf einer Skala von 1 bis 6, wobei 1 die beste Note ist. In den USA stehen Buchstaben von A bis F, die zu einem Grade Point Average zwischen 0,0 und 4,0 verrechnet werden. Bei Honors, AP oder IB können gewichtete Werte bis 5,0 vorkommen.

Eine Umrechnungsliste der Goethe-Universität Frankfurt ordnet einem A die Note 1,0 zu, einem B die 2,0 und einem C die 3,0. Sie ist für Hochschulleistungen gedacht und ausdrücklich unverbindlich. Für Schulzeugnisse gilt: Zahlen lassen sich nur mit Vorsicht übertragen, weil Gewichtung und Anforderungen der Kurse verschieden sind.

Nach der Rückkehr: Anerkennung klären

Die Kultusministerkonferenz weist darauf hin, dass sich die Anerkennung im Ausland erbrachter Schulleistungen auf Abschlüsse beschränkt. Für Leistungen aus einer noch nicht abgeschlossenen Schullaufbahn gibt es kein behördliches Verfahren. Über die Einstufung entscheidet die Schulleitung, meist nach einem Probeunterricht, in Absprache mit der Schulbehörde und den Eltern.

Daraus ergeben sich drei praktische Schritte:

  1. Vor der Abreise ein Gespräch mit der Schulleitung führen und die Regeln des eigenen Landes im Schulgesetz nachlesen.
  2. Während des Aufenthalts Zeugnisse, Kursübersichten und Lehrpläne der Gastschule sammeln.
  3. Für die Rückkehr die Fächer festhalten, die im Ausland nicht belegt werden konnten, und frühzeitig klären, wie sich der Stoff nachholen lässt.

Das Schulbuch der Heimatschule bleibt dabei ein guter Anhaltspunkt, um Lücken zu erkennen.

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Von Redaktion

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