Jedes Schuljahr stehen familien vor denselben ausgaben: Neue bücher, hefte, stifte und weiteres schulmaterial müssen her. Da liegt die fragen nahe, ob sich diese kosten nicht zumindest teilweise über die einkommensteuererklärung zurückholen lassen. In diesem beitrag erfahren Sie, wie das steuerrecht schulbücher tatsächlich behandelt, und wo trotzdem steuerersparnis möglich ist.
Das Wichtigste vorweg: Sind Schulbücher steuerlich absetzbar?
Die kurze Antwort lautet: Nein. Eltern können ausgaben für schulbücher ihrer Kinder in der regel nicht steuer absetzen. Das finanzamt betrachtet diese kosten als teil der privaten lebensführung, die bereits über kindergeld und kinderfreibetrag abgegolten sind. Die kosten für schulbedarf werden durch kindergeld oder kinderfreibetrag abgegolten, eine zusätzliche steuerliche Berücksichtigung ist nicht vorgesehen. Diese Regelung gilt unverändert für die Steuerjahre 2025 und 2026, ohne Ausnahme zugunsten von schulmaterialien der Kinder. Eltern können ausgaben für schulbücher nicht absetzen.
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn Sie selbst in einer Ausbildung, einem studium oder einer weiterbildung stecken und die bücher ausschließlich beruflich nutzen, dann handelt es sich um fachliteratur und damit um werbungskosten.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
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Schulbücher und schulmaterialien für Kinder: Nicht absetzbar, private lebensführung.
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Hefte, stifte, Schulranzen, Taschenrechner: Ebenfalls nicht absetzbar.
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Eigene Fachbücher für Ausbildung, studium oder Fortbildung: Absetzbar, wenn beruflich veranlasst.
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schulgeld für privatschule: Teilweise absetzbar (30 %, max. 5.000 Euro pro kind und Jahr).
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betreuungskosten (Hort, nachmittagsbetreuung): Teilweise als sonderausgaben absetzbar.

Rechtliche Einordnung: Warum Schulbücher der Kinder nicht absetzbar sind
Das deutsche steuerrecht unterscheidet strikt zwischen privat veranlassten aufwendungen und beruflich bedingten kosten. Nach § 12 EStG sind kosten der privaten lebensführung generell nicht abzugsfähig, und genau hier ordnet die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs schulbücher, unterrichtsmaterialien und sonstiges schulzubehör ein.
Schulmaterialien gelten als private ausgaben im steuerrecht. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass eltern diese schulkosten aus dem laufenden Einkommen bestreiten, unterstützt durch steuerliche entlastungen wie den kinderfreibetrag (§ 32 EStG), den BEA-Freibetrag für betreuung, erziehungs- und Ausbildungsbedarf sowie das kindergeld. Schulmaterialien sind durch kindergeld und kinderfreibetrag abgedeckt, eine separate steuerliche Geltendmachung ist ausgeschlossen.
Die relevanten Normen im Überblick:
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§ 12 EStG: Verbot des Abzugs privater Lebenshaltungskosten.
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§ 32 EStG: Regelungen zu kinderfreibetrag und kindergeld.
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§ 32 Abs. 6 EStG: BEA-freibetrag, der den Ausbildungsbedarf pauschal abdeckt.
Typische nicht abziehbare ausgaben im schulalltag:
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Pflichtschulbücher für Grundschule oder weiterführende schule
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Arbeitshefte und Übungsblätter für den unterricht
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Schulranzen, Sportkleidung und Taschenrechner
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Digitale lernmaterialien und Apps für schulische Zwecke
Kosten für Schulbücher im Familienalltag: Was genau fällt darunter?
Wenn von kosten für schulbücher die Rede ist, umfasst das weit mehr als nur die gedruckten Lehr- und Lernwerke. Gemeint sind Pflichtschulbücher, Arbeitshefte, digitale schulbücher und E-Books, Arbeitsblätter-Pauschalen sowie ergänzende materialien, die die schule vorschreibt. Je nach Bundesland, Schulform und Klassenstufe liegen die preise pro kind und Schuljahr realistisch zwischen 150 und 300 Euro, in manchen Fällen sogar darüber, wenn technische Ausstattung wie Tablets dazukommt.
Entscheidend ist die Unterscheidung: Schulbücher, die für den schulbesuch eines Kindes angeschafft werden, sind privat und steuerlich irrelevant. Fachbücher für die eigene berufliche Tätigkeit hingegen können als arbeitnehmer oder Selbstständiger steuerlich geltend gemacht werden.
Kosten für schulmaterialien sind steuerlich nicht absetzbar, das gilt ausnahmslos für alle typischen Posten des schulischen Bedarfs.

Hier eine Übersicht typischer schulmaterialien und ihrer steuerlichen Einordnung:
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Material |
Steuerliche Einordnung |
|---|---|
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Pflichtschulbücher (gedruckt oder digital) |
Privat, nicht absetzbar |
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Arbeitshefte und Übungshefte |
Privat, nicht absetzbar |
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Hefte, Stifte, Mappen |
Privat, nicht absetzbar |
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Schulranzen und Schultasche |
Privat, nicht absetzbar |
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Taschenrechner für den unterricht |
Privat, nicht absetzbar |
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Sportkleidung für Schulsport |
Privat, nicht absetzbar |
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Digitale lernmaterialien und Apps |
Privat, nicht absetzbar |
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Eigene fachliteratur für berufliche weiterbildung |
Beruflich, absetzbar als werbungskosten |
Schulbücher steuerlich absetzen in der eigenen Ausbildung oder im Studium
Ganz anders sieht die situation aus, wenn Sie nicht für Ihr kind einkaufen, sondern selbst eine berufsausbildung, ein studium oder eine weiterbildung absolvieren. Fachbücher für studium oder Ausbildung können steuerlich absetzbar sein, wenn sie berufsbezogen sind. Bücher müssen dabei überwiegend beruflich genutzt werden, um als werbungskosten abzugsfähig zu sein.
Die steuerliche Behandlung hängt von Ihrer Ausbildungssituation ab:
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Erstausbildung oder Erststudium: Ausgaben für fachliteratur, Skripte und lernmaterialien gelten als sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Der höhe nach sind sie auf maximal 6.000 Euro pro Kalenderjahr begrenzt und können nicht in spätere Jahre vorgetragen werden.
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Zweitausbildung, Zweitstudium oder berufsbegleitende Fortbildung: Hier zählen die kosten in vollem umfang als werbungskosten (§ 9 EStG), ohne betrag-Begrenzung. Ein Verlustvortrag ist möglich, falls kein oder nur geringes Einkommen vorliegt.
Der nachweis der kosten ist erforderlich, um bücher steuerlich abzusetzen. Bewahren Sie Quittungen und Rechnungen sorgfältig auf. Bis zu 110 Euro im Jahr akzeptiert das finanzamt ausgaben für fachliteratur auch ohne genaue Nachweise, darüber hinaus sollten Sie Belege vorlegen können.
Konkrete beispiel-Situationen:
Eine Steuerfachangestellte kauft einen Kommentar zum Einkommensteuergesetz für 89 Euro, absetzbar als werbungskosten in der Anlage N. Ein Ingenieur besucht eine berufsbegleitende weiterbildung und erwirbt digitale fachliteratur für 250 Euro, ebenfalls voll absetzbar.
Typische absetzbare Fachmedien:
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Fachbuch oder Standardwerk im eigenen Berufsfeld
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Fachzeitschrift oder wissenschaftliches Journal
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E-Book oder digitale Lizenz für berufliche Lernplattformen
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Datenbankzugang (z. B. juristische oder technische Datenbanken)
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Prüfungsvorbereitungsmaterial und Skripte
Schulgeld, Privatschule & Co.: Was im Umfeld von Schulbüchern doch steuerlich zählt
Auch wenn schulbücher selbst nicht abzugsfähig sind, gibt es im Umfeld von schulkosten durchaus Posten, die steuerlich eine Rolle spielen. Der wichtigste: das schulgeld für eine privatschule.
Eltern können 30% des Schulgelds absetzen, und zwar als sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG. Maximal 5.000 Euro schulgeld sind jährlich absetzbar, bezogen auf jedes einzelne kind. Schulgeld ist nur für anerkannte Privatschulen absetzbar, also für Schulen in freier Trägerschaft mit staatlich anerkanntem oder gleichwertigem abzug. Dazu gehören beispielsweise private Gymnasien, Waldorfschulen, Montessori-Schulen oder anerkannte Ersatzschulen. Auch deutsche Auslandsschulen und Privatschulen in EU-/EWR-Staaten können begünstigt sein.
Wichtig: Der Schulgeldabzug gilt nur, wenn anspruch auf kindergeld besteht. Ohne anspruch entfällt die Möglichkeit, gebühren steuerlich geltend zu machen.

Absetzbar vs. nicht absetzbar bei Privatschulen:
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Posten |
Steuerliche Behandlung |
|---|---|
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Schulgeld (unterrichtsbezogener teil) |
30 % als sonderausgaben, max. 5.000 € pro kind |
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Schulbücher und unterrichtsmaterialien |
Nicht absetzbar |
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verpflegung (z. B. Mittagessen) |
Nicht absetzbar |
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unterkunft bei internat |
Nicht absetzbar (kosten für unterkunft ausgeschlossen) |
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Fahrtkosten zur schule |
Nicht absetzbar |
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betreuung außerhalb des Unterrichts |
Ggf. als betreuungskosten absetzbar (siehe unten) |
Hort, Nachmittagsbetreuung und Kinderbetreuungskosten
Neben dem schulgeld existieren steuerliche abzug-Möglichkeiten für betreuungskosten, die eltern häufig mit schulkosten verwechseln. Kosten für nachmittagsbetreuung, Hort oder Ganztagsbetreuung können, soweit sie den reinen Betreuungsanteil betreffen, als sonderausgaben geltend gemacht werden.
Die wichtigsten Eckdaten:
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Absetzbar sind bis zu zwei Drittel der betreuungskosten (bzw. je nach aktuellem Gesetzesstand bis zu 80 %), maximal 4.800 Euro pro kind und Jahr.
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Nur der Betreuungsanteil zählt, verpflegung, schulbücher oder materialien für den unterricht sind ausgeschlossen.
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Die kosten müssen per rechnung und unbarer Zahlung nachgewiesen werden.
Konkretes beispiel: Eine Familie zahlt 3.000 Euro Hortkosten pro Jahr für ein kind. Davon können rund 2.400 Euro (zwei Drittel) als sonderausgaben in der steuererklärung angesetzt werden. Die 150 Euro für schulbücher und hefte, die im selben Zeitraum anfallen, bleiben steuerlich unberücksichtigt.
Ausbildungsfreibetrag & andere Pauschalen für ältere Kinder
Für volljährige Kinder, die sich in auswärtiger berufsausbildung befinden, können eltern den Ausbildungsfreibetrag nutzen. Dieser beträgt seit 2023 aktuell 1.200 Euro pro Jahr und wird pauschal gewährt, unabhängig davon, welche konkreten kosten für schulbücher, lernmaterialien oder fahrten tatsächlich angefallen sind.
Der freibetrag ist im zusammenhang mit dem Gesamtgefüge der Familienförderung zu sehen: Neben dem kinderfreibetrag und dem kindergeld gibt es weitere entlastungen wie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, die Ausbildungskosten indirekt mit abdecken. All diese Pauschalen ersetzen die Einzelnachweise, eine gesonderte Absetzbarkeit von schulbüchern bleibt auch hier ausgeschlossen.
Sonderfälle: Wann Schul- und Lernmaterial doch eine steuerliche Rolle spielen können
Es gibt einige wenige Randfälle, in denen lernmaterialien mittelbar steuerlich relevant werden können. Diese bedingungen sind eng und erfordern in der regel besondere voraussetzungen:
Beim Schulwechsel ins Ausland kann das schulgeld einer anerkannten EU-/EWR-Schule steuerlich berücksichtigt werden. Bücher und unterrichtsmaterialien bleiben aber auch in dieser situation in der regel nicht abziehbar.
Nachhilfeunterricht ist grundsätzlich eine private Angelegenheit und steuerlich ohne Bedeutung. Ausnahmsweise kann er jedoch als werbungskosten anerkannt werden, wenn er durch einen beruflich bedingten Umzug notwendig wurde, etwa weil ein kind nach dem Umzug die schule wechseln musste und in einer neuen Sprache oder einem anderen Lehrplan nachhilfeunterricht benötigte.
Typische Grenzfälle und ihre Bewertung:
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Schulgeld einer EU-Auslandsschule: Anteilig absetzbar, bücher nicht.
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Nachhilfe nach berufsbedingtem Umzug: Im Ausnahmefall als werbungskosten anerkannt.
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Besondere pädagogische Förderung bei Behinderung: Sehr selten über außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) erfolgreich, nur bei Einzelfallentscheidung.
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Kind mit eigenen Einkünften aus Dienstverhältnis: Theoretisch könnten Lernmittel als Arbeitsmittel gelten, in der Praxis bei typischem schulbedarf kaum relevant.
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Digitale Endgeräte für den schulbesuch: Meist privat, keine pauschale Absetzbarkeit, einschränkungen wie bei allen schulmaterialien.
In deutschland sind diese Fälle selten und erfordern stets eine genaue Prüfung durch das finanzamt oder einen Steuerberater.
Praktische Tipps: So gehen Eltern mit den Kosten für Schulbücher um
Auch wenn die steuerliche Absetzbarkeit von schulbüchern für Kinder ausgeschlossen ist, lassen sich die kosten im schulalltag gezielt senken. Hier sind bewährte Strategien, die in der welt steigender preise einen echten Unterschied machen:
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Lernmittelfonds und Ausleihsysteme nutzen: Viele Bundesländer, darunter baden württemberg, Hessen und Sachsen, bieten Ausleihsysteme oder teilweise Lernmittelfreiheit an. Informieren Sie sich bei Ihrer schule oder Schulbehörde über den umfang dieser Programme.
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Gebrauchte schulbücher kaufen: Über Tauschbörsen, Elterninitiativen oder Online-Plattformen lassen sich gebrauchte bücher oft für 30, 50 % des Neupreises finden.
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Sammelbestellungen organisieren: Viele Fördervereine oder Elterngruppen bieten Gruppenbestellungen mit Rabatt an.
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Eigene fachliteratur nicht verschenken: Wenn Sie als elternteil oder arbeitnehmer selbst fachliteratur für Ihre Tätigkeit kaufen, erfassen Sie diese konsequent als werbungskosten in der steuererklärung. Trennen Sie private schulkosten der Kinder sauber von eigenen beruflichen ausgaben, so verschenken Sie keine steuerersparnis.
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Regelmäßig informationen prüfen: Steuerliche Regelungen ändern sich, freibetrag-Anpassungen, neue Pauschalen oder geänderte bedingungen können Ihre seite der rechnung verbessern. Prüfen Sie den aktuellen Stand beim finanzamt oder in BMF-Schreiben.
Stand: 01.07.2026

Fazit: Schulbücher der Kinder sind und bleiben steuerlich nicht absetzbar, daran ändert auch das thema Digitalisierung im unterricht nichts. Kosten für schulmaterialien sind nicht steuerlich absetzbar und gelten als private aufwendungen, die durch kindergeld und kinderfreibetrag abgedeckt werden. Aber: Wer die eigenen beruflichen Fortbildungskosten, das schulgeld einer privatschule oder betreuungskosten konsequent in der steuererklärung erfasst, kann trotzdem spürbar Steuern sparen. Prüfen Sie bei Ihrer nächsten einkommensteuererklärung, ob Sie alle Möglichkeiten ausschöpfen, gerade bei fachliteratur für die eigene weiterbildung liegt oft Geld auf dem Tisch, das viele familien aus grund fehlender informationen nicht nutzen.
Dieser Artikel wurde mit Blogie erstellt.

